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RAPIDHAMMER: Curbishley vs West Ham United

Wednesday 29 October 2008

Curbishley vs West Ham United

Ein neuer Rechtsstreit steht den Hammers ins Haus. Diesmal wird aber im Juristenteam kein Sportrechts- oder Schadenersatz-Spezialist gebraucht, sondern ein Arbeitsrechtler.
Alan Curbishley, der im September seinen Rücktritt als Manager von West Ham United bekannt gab, weil der Klub George McCartney gegen seinen Willen an Sunderland abgegeben hatte, verlangt laut BBC eine Kundigungsentschädigung. Curbishley macht geltend, der Klub habe seinen Arbeitsvertrag, der ihm ein Mitspracherecht bei allen Transfers garantiert habe, gebrochen und ihn damit zum Rücktritt genötigt.
Der "Express" beziffert die Streitsumme mit £1 Mio (€ 1,25 Mio). Im Falle eines berechtigten vorzeitigen Austrittes stünden dem Trainer die Ansprüche in dem Ausmaß zu, wie sie bei einer Vertragsauflösung oder Beurlaubung durch den Klub gebührt hätten.
West Ham macht dagegen geltend, dass Curbishley mit seinem Rücktritt selbst vertragsbrüchig geworden sei und daher keinerlei Ansprüche habe.

Bei aller Sympathie für Mr. Curbishley: Ob der Transfer von McCartney tatsächlich eine so grobe Verletzung des Managervertrages war, dass er einen vorzeitigen Austritt des Trainers rechtfertigte, ist meines Erachtens sehr zweifelhaft!

Siehe auch: -> Telegraph Artikel

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