Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat Sheffield United in der Carlos Tèvez-Affäre von einem britischen Gericht eine einstweilige Verfügung zugestanden erhalten, wonach West Ham keine weiteren Schritte gegen das Zwischenurteil des FA-Schiedsgerichtes (mit Ausnahme der Anrufung des britischen High Court) unternehmen darf (Bild oben: Tévez mit Javier Mascherano und Ex-West Ham-Manager Alan Pardew).
Insbesondere wird es West Ham laut Berichten des Guardian, des Daily Telegraph und von Times Online durch den jüngsten Beschluss von Mr. Justice Teare verboten, Rechtsmittel an den internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne zu ergreifen.
West Ham hat ein solches Rechtsmittel allerdings schon vor Erlassung der Verfügung eingebracht, und der Court of Arbitration for Sport (CAS) wollte bis Ende November über seine Zuständigkeit zu dessen Behandlung entscheiden.
Die Rechtsvertreter von Sheffield United werden die einstweilige Verfügung - gegen die West Ham natürlich Rekurs ergriffen hat - nun sicherlich dem CAS vorlegen und versuchen, diesen damit zu beeindrucken.
West Hams Chancen auf eine Behandlung seines "appeals" durch den CAS hat diese Entscheidung von Mr. Justice Tear aus London zweifellos nicht verbessert, auch wenn eine endgültige Entscheidung über die Unterlassungsklage im Verfahren in London voraussichtlich erst für das nächste Jahr zu erwarten ist.
Im Schiedsgerichtsverfahren selbst, in dem nun die Schadenersatzsumme ausgemittelt werden könnte, wurde übrigens vereinbart, dass im März 2009 weiterverhandelt werden soll - nachdem West Ham Einsicht in die Bücher von Sheffield United genommen hat, denn der durch den Abstieg verursachte Verdienstentgang von Sheffield (um den geht es hier!) kann nur dadurch konkret ermittelt werden.
-> Carlos Tévez Tribute (Das blieb von Carlos Tévez ! Immerhin !!!)
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