"Vergleich knapp vor dem Verhandlungstermin" könnte es heute oder vielleicht auch erst am Wochenende heißen. Denn für Montag, 16.3., haben Lord Griffiths und sein Schiedsgericht West Ham United und Sheffield United zur nächsten Verhandlungsrunde über die Höhe des Schadenersatzanspruches in der Carlos Tévez-Affäre geladen. Und bei West Ham scheint man einer Zahlung an Sheffield nun doch nicht ganz abgeneigt zu sein, zumal das schwebende Verfahren den Verkauf des Klubs behindert, zu dem der isländische West Ham-Eigentürmer Björgolfur Gudmundsson gezwungen ist.
Der Independent und der Telegraph berichten, dass die Vergleichssumme um (oder über) 10 Millionen Pfund liege und nicht auf einmal sondern in fünf Jahresraten zu bezahlen sei. Erheblich weniger als die von Sheffield für den Ligaabstieg ursprünglich verlangten £30m also, die dann auf £60m (für zwei Saisonen in der Championship) erhöht und schließlich wieder auf £45m reduziert wurden.
Trotzdem ein paar Mille zuviel, denn ein sicherer Kausalzusammenhang zwischen Tévez' Einsatz trotz einer verheimlichten "third party clause" in seinem Vertrag und dem Abstieg von Sheffield United lässt sich in Wahrheit nie herstellen. Die "Blades" waren drei Monate vor dem Ende der Meisterschaft '05/06 noch zehn Punkte von den Abstiegsrängen entfernt und hatten neun Wochen vor Meisterschaftsende sogar 11 Punkte Vorsprung auf die damals auf dem letzten Platz liegenden Hammers. Und Carlos Tévez spielte immerhin seit September 2005 für West Ham. Die Möglichkeit einer dritten Person, Tévez während seines laufenden Leihvertrages mit West Ham an einen anderen Klub zu "verkaufen", wurde nie effektuiert und nach der FA-Disziplinarstrafe von £ 5,5 m von den Hammers zudem gekündigt. Auch wenn man über die Wirksamkeit dieser Kündigung ebenso streiten kann wie über die Wirksamkeit der verbotenen "third party clause" selbst, die Anmeldung von Tévez bei der Liga wurde nie für unwirksam erklärt und der Einsatz des Spielers war daher nicht unzulässig. Zudem konnte Tévez in der folgenden Sommerübertrittszeit erst zu Manchester United transferiert werden, nachdem die "red devils" eine Ablösesumme an West Ham bezahlt hatten, was nicht dafür spricht, dass das Management der Hammers den verpönten Vertragsbestandteil (noch) für gültig erachtet hätte.
Dennoch machte das "Lord Griffith penal" in seinem Zwischenurteil vom vergangenen Herbst West Ham für den Abstieg von Sheffield United und die daraus resultierenden finanziellen Schäden verantwortlich.
Über die Höhe der Ersatzsumme sollte bei dem nun bevorstehenden Termin verhandelt werden, nachdem West Hams Versuche, den jenseitigen Schiedsspruch beim High Court und dem Sportgerichtshof CAS inhaltlich anfechten zu können, gescheitert waren.
Selbst wenn man sich nun auf einen Schadenersatz-Vergleich einigt, ausgestanden ist die Affäre für die Hammers damit noch immer nicht. Die FA hat zu Jahresbeginn eine neue Untersuchung über das Verhalten von West Ham nach der ersten Disziplinarstrafe vom April 2006 eingeleitet. Dort soll vor allem die Behauptung eines Rechtsanwaltes geprüft werden, der aussagte, der heutige West Ham-CEO habe mündlich zugesagt, die Rechte von Kia Joorabchian, dessen Gesellschaften Inhaber der Transferrechte an Carlos Tévez sind, trotz Unwirksamkeit bzw. Kündigung der "third party clause" respektieren zu wollen.
Heute wurde auch bekannt, dass das Moratorium für West Ham's Holdinggesellschaft Hansa von einem isländischen Gericht bis zum 8. Juni verlängert wurde. Das gibt dem gegenwärtigen Hammers-Präsidenten mehr Zeit, um West Hams Verkauf möglichst günstig abzuschließen. West Ham-Vizepräsident Asgeir Fridgeirsson meinte, man spreche derzeit mit "fünf bis zehn" Interessenten, bindendes Offert gebe es aber noch keines.
"There is a growing interest”, fügte der Isländer - vielleicht auch im Hinblick auf den Vergleich mit Sheffield United - hinzu.
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