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RAPIDHAMMER: Freispruch: Valdés rettet Didulica

Wednesday, 27 June 2007

Freispruch: Valdés rettet Didulica

Barcelona-Keeper Victor Valdés, aber auch Rapid-Verteidiger Hannes Eder sind indirekt mitverantwortlich für den Freispruch des früheren Austria-Tormannes Joey Didulica im Berufungsverfahren wegen Körperverletzung vor dem Oberlandesgericht Wien.

Es passierte im Mai 2005, als der SK Rapid beim Derby im ausverkauften Wiener Ernst Happel-Stadion seinen 31. Meistertitel feiern wollte: Der violette Keeper traf den Rapid-Angreifer Axel Lawaree (33) bei einer Aktion außerhalb des Strafraumes mit dem Bein im Gesicht und verletzte den Rapidler (nunmehr beim FC Augsburg) schwer (Trümmerbruch des Nasenbeines, Schädeltrauma und Augapfelquetschung). Dafür wurde Joey Didulica nicht nur vom Strafsenat der Bundesliga wegen"rohem Spiel" für 8 Spiele gesperrt, sondern auch vom Landesgericht Wien im April 2006 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro (120 Tagessätze à 500 Euro) verurteilt.

In der heutigen Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Wien forderte die Staatsanwaltschaft eine strengere Verurteilung (wegen vorsätzlicher Körperverletzung), während die Verteidigung (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter, links, und Dr. Oliver Scherbaum, rechts von Didulica) argumentierte, dass es sich nicht um eine untypische, außerhalb des Spielflusses gelegene vorsätzliche Attacke gehandelt habe. Da "typische Regelverstöße" in "Kampfsportarten" nicht strafbar seien, plädierte die Verteidigung auf Freispruch. Dass es sich beim Hochspringen des Austria-Tormannes mit angezogenem Knie, um den Ball außerhalb des Strafraumes mit dem Fuß wegzuschlagen - was ihm allerdings nicht gelang (das Bein landete auf Lawarees Nase!) - um eine "spieltypische Situation" gehandelt habe, sei auch durch eine ähnliche Aktion von Barcelona-Keeper Victor Valdés in einem Spiel gegen Sevilla sowie die unschöne Kung Fu-Attacke von Rapid-Verteidiger Hannes Eder in einem Bundesligaspiel gegen Altach zu beweisen.
Der in Australien geborene Keeper Joey Didulica (29), der seit dem Vorjahr bei AZ Alkmaar in Holland spielt, sagte selbst vor dem Berufungssenat, es sei immer sein Ziel gewesen, den Ball zu spielen, "unfortunately" sei ihm dies aber bei der Aktion im Derby nicht gelungen. "Sorry for the whole situation", fügte der 1,91 m große Tormann mit australischer und kroatischer Staatsbürgerschaft noch hinzu, bevor sich der Senat zur Beratung zurückzog.

Urteil: Freispruch für Didulica
Das nach der 3/4-stündigen Verhandlung gefällte Urteil mag für den Rapidanhänger unerfreulich sein, geht man aber vom festgestellten Sachverhalt aus (Didulica habe vorgehabt den Ball zu spielen!) muss man es als Jurist wohl begrüßen:
Das OLG Wien unter Vorsitz von Ernest Maurer argumentierte damit, dass es in einer "Kampfsportart" wie Fußball zu Verletzungen kommen könne, was von den Spielern "mitbedacht und in Kauf genommen" werde. Nur dort, wo eine Sorgfaltswidrigkeit vorliege, die über das "übliche Risiko" dieser Sportart hinausgehe, liege kein toleriertes, sondern ein "rechtlich missbilligtes Risiko" vor. Die Verursachung von Verletzungen in "Kampfsportarten" sei nur dann strafrechtlich relevant, wenn sich aus den Umständen ergebe, dass "losgelöst von den Regeln und Bedingungen des Spiels" aggressive Handlungen gesetzt würden, die nicht mehr durch den Kampf um sportlichen Erfolg motiviert seien, sondern bei denen der Sport nur mehr als "Vorwand" diene, wie etwa bei Tätlichkeiten, die unabhängig vom "Kampf um den Ball" stattfänden.

Kein Verletzungsvorsatz - Didulica wollte "den Ball spielen"
Dass es sich bei Didulicas Aktion, die zur Verletzung Lawarees führte, um eine solche Gewaltanwendung gehandelt habe, hatte schon das Erstgericht nicht angenommen, weil es den Austria-Keeper nur wegen fahrlässiger, nicht aber wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt hatte.
Der Berufungssenat meinte, dass sich Didulica zwar im gegebenen Fall für eine riskante Aktion entschieden habe, er habe aber eine "reelle Chance den Ball zu spielen gehabt und hatte dies auch vor". Aufgrund der kurzen Zeitspanne, die ihm für seine Entscheidung im Spiel zur Verfügung gestanden sei, sei ihm wohl "keine intellektuelle Auseinandersetzung mit den Folgen seiner Handlung" möglich gewesen. (Vorsatz würde nach § 5 StGB voraussetzen, dass der Täter die Verletzungsfolge "ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet".) Da Didulica sich "in Bruchteilen von Sekunden" habe entscheiden müssen, wie er auf die Spielsituation reagiere und es seine Absicht gewesen sei, den Ball mit dem Fuß wegzuschlagen, sei die von ihm begangene Regelwidrigkeit "noch spieltypisch", sie liege "in der Natur des Fußballsports" und sei daher "sozialadäquat", also innerhalb des tolerierten Risikos dieser Sportart. Die Aktion von Barcelona-Keeper Valdés (siehe oben) wurde vom Berufungssenat - als Beispiel dafür, dass Didulica nicht untypisch agiert habe - erwähnt. Der Senat wies auch darauf hin, dass der Strafsenat der Bundesliga den Spieler nicht wegen einer "Tätlichkeit", sondern (nur) wegen "rohen Spiels" gesperrt habe. Die von Didulica nicht vorsätzlich zugefügte Körperverletzung sei daher nicht rechtswidrig und daher nicht strafbar.
Ergo: Freispruch - die fahrlässige Körperverletzung beim "Kampfsport" Fußball bleibt straffrei. Lawaree wurde mit seinen Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Ein Missverständnis: Fußball ist kein "Kampfsport" !
Dem Liebhaber des Fußballspieles tut es weh, wenn der Berufungssenat dieses mehrfach als "Kampfsportart" bezeichnet - in diese Kategorie fallen z.B. Fechten, Karate und Boxen (siehe hier!), aber Fußball? Nie und nimmer. Ob der Senat da nicht doch etwas missverstanden hat?
Ich hatte als Augenzeuge der damaligen Aktion auch meine Zweifel, ob hier wirklich nur um den Ball gekämpft wurde, aber wenn schon die erste Instanz nach ausführlichem Beweisverfahren nur Fahrlässigkeit annahm, war ein Freispruch eigentlich logisch. Ausgehend vom festgestellten Sachverhalt (Didulica habe vorgehabt den Ball zu spielen!) wäre eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung nicht zu begrüßen gewesen.
Eine Differenzierung innerhalb der Fahrlässigkeit ("normale" grobe Fahrlässigkeit ist nicht strafbar, "krasse grobe" Fahrlässigkeit aber schon) wäre im Strafrecht, das klare Grenzen der Strafbarkeit braucht, nicht sinnvoll. Und da Lawarees Vermutung, Didulica habe ihn "bewusst" verletzen wollen, nicht bewiesen werden konnte, lag es nahe, den Angeklagten freizusprechen.
Diesen Angriff des Staatsanwaltes konnte der Tormann also - mit Hilfe einer gut aufgestellten Verteidigung - parieren: 2:1 für Didulica! Trotzdem bleibt angesichts der schlimmen Verletzung und des Grinsers von Didulica bei seinem damaligen Ausschluss ein bitterer Nachgeschmack!

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