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RAPIDHAMMER: "Wir haben keinen Zweifel..."

Thursday, 25 September 2008

"Wir haben keinen Zweifel..."

Die Hammers schon: West Ham wird Sportgerichtshof anrufen

Robert Englehart, ein Sportrechtsexperte, Lord Griffiths, ein früherer Cricket-Präsident, und Sir Anthony Colman, früherer Richter am britischen High Court, haben das Zwischenurteil gegen West Ham United, wonach der Klub Sheffield United Schadenersatz wegen dessen Abstieg aus der Premier League 2007 leisten müsse, gesprochen.
Nach Einvernahme unter anderem eines Sportjournalisten meinte das Schiedsgericht:
"On the totality of the evidence, we have no doubt that West Ham would have secured at least three fewer points over the 2006/07 season if Carlos Tevez had not been playing for the club."
Deshalb sei der Einsatz von Carlos Tévez, dessen Transferrechte trotz seiner Anmeldung für West Ham United nicht beim Klub, sondern einer "third party" gelegen waren, eine Ursache für den Abstieg von Sheffield United gewesen. Ergo müsse West Ham den "Blades" Schadenersatz leisten, über dessen Höhe das von der FA bestellte Schiedsgericht erst im fortgesetzten Verfahren beschließen wird.
West Ham wird diesen Schiedsspruch nicht akzeptieren, sondern hat erklärt, den internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne anrufen zu wollen.
Und ich denke, die Hammers haben gute Chancen: Denn eine conditio sine qua non für den Abstieg von Sheffield Utd war der Einsatz von Tévez, für den die Hammers schon mit einer Rekordstrafe von mehr als 8 Mio € belegt wurden, nicht.
Dazu muss man nämlich die gesamte Saison im Auge behalten und da ist zu sagen, dass der Transfer von Tévez und Mascherano am letzten Tag der Sommertransferzeit 2006 West Ham mehr Probleme machte, als den Hammers lieb sein konnte. Manager Alan Pardew wurde wegen der fehlenden Erfolge seines Teams durch Alan Curbishley ersetzt und es dauerte bis weit ins Frühjahr, bevor Tévez überhaupt sein erstes Tor für die Hammers erzielen konnte.
Wäre der Argentinier gar nicht zu West Ham gewechselt, wer weiß? Der Klub hätte vielleicht eine solide Saison ohne all die Aufregungen um den Stürmer gespielt und wäre nie in Abstiegsgefahr gekommen. Und dann gab es ja noch je 38 Spiele von 19 anderen Mannschaften in der Liga.
Ein sicherer Beweis sieht anders aus. "Wir haben keinen Zweifel", meinte das Schiedsgericht. Ich glaube nicht, dass das hält.
Anders könnte es aussehen, wenn man lediglich den Einsatz von Tévez in den letzten paar Spielen der Saison 2006/07 ins Kalkül zieht. Da ist der Beitrag des Argentiniers mit 6 Toren in neun Spielen beachtlich. Doch das einzige Match, in dem Carlitos das spielentscheidende (einzige) Tor für West Ham schoss, war jenes am letzten Spieltag gegen Manchester United (1:0).
Es wurde auch behauptet, dass in dem - nicht veröffentlichten - Schiedsspruch festgestellt werde, West Ham-Geschäftsführer Scott Duxbury habe der FA vor dem drittletzten Saisonspiel 2007 gegen Wigan bestätigt, dass man den unzulässigen "third party ownership"-Vertrag mit Kia Joorabchian aufgekündigt habe, sodass Tévez weiter eingesetzt werden konnte. Tatsächlich soll der nunmehrige CEO der Hammers aber im April 2007 vertraulich erklärt haben, man werde sich weiterhin an diesen Vertrag halten. Das wäre natürlich eine neue Rechtswidrigkeit - Aufkündigung des Vertrages als bloßes Scheingeschäft und unwahre Erklärungen gegenüber der Premier League - und im zeitlichen Zusammenhang mit Tévez' Siegestreffer gegen ManU eine für West Ham doch recht ungünstige Beweislage.
Aber auch hier bleibt die Frage: kann der Einsatz eines Spielers schadenersatzrechtlich eine notwendige Bedingung für den Abstieg eines anderen Klubs nach einer 38 Runden dauernden Meisterschaft sein?
Bei West Ham steht der Klub hinter Duxbury und wird wohl auch darauf verweisen, dass die "Irons" beim Transfer von Tévez zu Manchester United im Sommer 2007 eine signifikante Transfersumme erhalten haben - ein Umstand, der gegen ein aufrechtes "third party ownership" am Ende der Saison spricht.
Das Resultat eines Fußballspiels an einer Person festzumachen und auf dieser Basis bis zu 30 Millionen Pfund - so hoch hat Sheffield seinen Verlust durch den Abstieg beziffert - zuzusprechen, wäre ein bizarrer Schiedsspruch. Und außerdem: auch Sheffield United selbst hat sich 2007 nicht an die Regeln der Premier League gehalten und einen Leihspieler aufgrund einer Vereinbarung mit dessen Klub Manchester United nicht zum Einsatz gebracht; das Match gegen ManU ging natürlich verloren.
Man kann West Ham nur alles Gute wünschen bei seinem rechtlichen Gang in die Schweiz. Beim CAS in Lausanne wird hoffentlich ein vernünftigeres Urteil gefällt.

1 comment:

Anonymous said...

ich bin auch eher der meinung, dass der einsatz von tevez, im speziellen das sigestor von tevez gegen mam´utd. ( darauf wirds im endeffekt hinauslaufen) nicht als conditio sine qua non für den abstieg sheffiels zu werten sein wird,auch in hinblick darauf, dass ein zwingender kausalzusammenhang nur schwer zu argumentieren sein wird.
nur ein gedanke: wären die blades ihrer schadensminderungsverpflichtung (keine ahnung ob das englische tort law diese verpflichtung kennt)nachgekommen (sie hätten einfach mehr tore erzielen können) wär der schaden in dieser form gar nicht eingetreten - juristisch klarerweise blanker unsinn, im vergleich mit der arbitrage entscheidung aber gar nicht so abwegig :-)
up the hammers und lg
subcomtom