Bubbleview bietet erneut eine gute Darstellung der aktuellen rechtlichen Situation im Verfahren beim High Court wie auch in dem nun offenbar doch fortgeführten FA Schiedsverfahren. (Eine kurze Darstellung fand sich auch schon gestern bei KUMB sowie bei BBC Online.)
Im FA Schiedsverfahren, das mit dem Zwischenurteil, wonach West Ham grundsätzlich Schadenersatz an Sheffield United wegen des Einsatzes von Carlos Tévez (links) leisten müsse, für Aufsehen und heftiges Kopfschütteln gesorgt hat, hat das dreiköpfige Schiedsgericht nun eine verfahrensrechtliche Entscheidung getroffen: West Ham darf Einsicht in die Bücher von Sheffield United nehmen, um die Berechtigung des geltend gemachten Ersatzbetrages überprüfen zu können, über den voraussichtlich im kommenden Jahr verhandelt werden wird. Zunächst wird aber wohl über Art und Umfang der Bucheinsicht noch trefflich weitergestritten werden.
Eine endgültige Entscheidung des Schiedsgerichtes wird für März 2009 erwartet - wenn nicht das Zwischenurteil über den Grund des Anspruches aufgrund der beim CAS und/oder High Court anhängigen Verfahrens vorher aufgehoben oder für nichtig erklärt wird.
Wednesday, 12 November 2008
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