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RAPIDHAMMER: Why Tevezgate Is Over

Tuesday 21 July 2009

Why Tevezgate Is Over

"At last a long nightmare seems to be over", schrieb vor wenigen Tagen Iain Dale in seinem Weblog "West Ham Till I Die". Und er hat recht.
Die offizielle Website von West Ham United brachte am Freitag den Text eines Statements der Premier League und der FA, wonach die Untersuchungskommission, die aufgrund des für West Ham vernichtenden Zwischenurteils des Lord Griffiths-Schiedsgerichtes eingerichtet worden war, keine weiteren Verfehlungen feststellen konnte. Aufgabe dieser letzten "inquiry" des statutenrechtlichen Alptraumes rund um das West Ham-Engagement der beiden Argentinier Carlos Tevez (neuerdings bei Manchester City) und Javier Mascherano (2006/07) war es, das Verhalten des Klubs nach der ersten Disziplinarstrafe gegen West Ham vom 27.4.2007 zu untersuchen. Mit Genugtuung konnte der Klub nun nach zwischenzeitigen teuren juristischen Rückschlägen das Verdikt vernehmen, dass (weitere) Verfehlungen von West Ham United nicht festzustellen waren:

"The inquiry has concluded that, on the basis of the evidence available to
them, there is no prima facie case that West Ham United and/or its officials did
commit any further breaches of Premier League or FA rules immediately after the
independent disciplinary commission's decision."
Wörtlich: auf Grundlage der dieser Kommission zur Verfügung stehenden Beweismittel gebe es keinen "prima facie"-Beweis, dass West Ham weitere Regelverstöße begangen habe.
Und für die im Zuge der Registrierung von Carlos Tevez unterlaufenen Unkorrektheiten hat der Klub schließlich schon mit einer Millionen-Pfund-Strafe und dem Millionen-Schadenersatzbetrag, den man vergleichsweise an Sheffield United bezahlt hat, gebüßt.
Der Jurist überlegt, ob nun nicht die Grundlage des Sheffield-Schiedsgerichtsspruches weggefallen ist, in dem Lord Griffiths ausführte:

"If the Premier League had known what Mr Duxbury for West Ham was saying to
Mr Joorabchian's solicitor following the commission decision [dass nämlich der
Klub die sogenannte "third party clause" trotz schriftlicher Kündigung weiterhin
für verbindlich ansehe], we are confident that the Premier League would have
suspended Mr Tevez's registration as a West Ham player.
"We have no doubt that those [Tevez's] services were worth at least three
points to West Ham over the season and were what made the difference between
West Ham remaining in the Premiership and being relegated at the end of the
season."
Aber da das Schiedsverfahren mit einem Vergleich beendet wurde und nicht mit einem Schiedsspruch, und Vergleiche es nun einmal so an sich haben, dass sie nur mehr sehr schwer aus dem Rechtsbestand entfernt werden können, wird man bei West Ham wohl froh sein, dass die Causa nun endlich, endlich ausgestanden sein dürfte!
Zur Anfechtbarkeit eines Vergleichs sagt übrigens der österreichische Oberste Gerichtshof:
"Nach § 1385 ABGB kann ein Vergleich wegen Irrtums nur insoweit angefochten
werden, als er die Wesenheit der Person oder den Gegenstand betrifft. Da der
Vergleich dem Zweck dient, strittige oder zweifelhafte Rechte einverständlich
neu festzulegen (§ 1380 ABGB) und damit die Strittigkeit oder Zweifelhaftigkeit
zu beseitigen, kann er nicht angefochten werden, wenn ein Partner beim Abschluss
über den wahren Sachverhalt geirrt hat (§ 1387 ABGB), verlöre doch sonst der
Vergleich seinen Sinn. ... Nach ständiger Rechtsprechung setzt daher die
Anfechtung eines Vergleiches - arglistige Irreführung ausgenommen - die
Geltendmachung eines Irrtums über wesentliche Umstände voraus, die die Parteien
beim Abschluss des Vergleiches als feststehend, unzweifelhaft und unstreitig
(= "Vergleichsgrundlage") angenommen haben ... Es können jedoch nur solche
Umstände als unstrittige Vergleichsgrundlage angesehen werden, bei denen auch
dem Vertragspartner ersichtlich ist, dass insoweit eine übereinstimmende Ansicht
beider Vertragsparteien vorliegt." (OGH 16.3.2004, 10 Ob 62/03w)
Da ich West Ham zur Vergleichsanfechtung somit kaum raten kann, zum Abschluss wenigstens noch ein positiver Nebenaspekt des neuesten Untersuchungsergebnisses:
Für die im Gefolge des Griffiths-Spruches und des nachfolgenden Vergleiches angekündigten weiteren Klagen (von anderen Klubs, die in der Liga 2006/07 hinter West Ham platziert waren, und von Spielern von Sheffield Utd) sind die Chancen mit dem "FA-Freispruch" zweifellos erheblich gesunken. Es sollte also schlussendlich wirklich vorbei sein mit "Tévezgate"!

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