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RAPIDHAMMER: Eduardo: Berufung erfolgreich

Tuesday 15 September 2009

Eduardo: Berufung erfolgreich

Bekanntlich wurde Arsenal-Spieler Eduardo da Silva nach dem CL-Qualifikationsspiel gegen Rapid Wiens nunmehrigen Europa League-Gegner Celtic Glasgow im Nachhinein für zwei Spiele gesperrt. Nun wurde die Strafe aufgrund einer Berufung von Arsenal wieder aufgehoben (siehe -> hier). Grund genug, einen Blick auf das Regelwerk zu werfen.

Grund für die 2 Spiele Sperre laut Begründung der erstinstanzlichen UEFA-Disziplinarkammer: Eduardos angeblicher "diver", bei dem der Schiedsrichter jedoch Elfer gegeben hat.
Strafausmaß: die zwei nächsten internationalen Spiele.
Diziplinarrechtliche Begründung der ersten Instanz: laut Rechtspflegeordnung der UEFA, Ausgabe 2008 (pdf, 0.6 MB) Artikel 8 werden unsportliches Verhalten, Spielregelverletzungen sowie Zuwiderhandlungen gegen die Statuten, Reglemente, Beschlüsse und Weisungen der UEFA disziplinarisch geahndet, und gemäß Artikel 10 (Unkorrektes Verhalten von Spielern) ist unter lit. c) eine Sperre auch vorgesehen für:

"Täuschung oder Irreführung der Spieloffiziellen, die bei letzteren eine
offensichtlich falsche Entscheidung bewirkt";
Gemäß Art 10 (4) kann eine "disziplinarische Ahndung ... selbst dann erfolgen, wenn der Schiedsrichter krass sportwidriges Verhalten eines Spielers nicht gesehen hat und deshalb keine
Tatsachenentscheidung treffen konnte".

Der UEFA-Berufungssenat hat die Sache nun nicht so klar wie die Kontroll- und Disziplinarkammer gesehen. Sie hat Eduardos Sperre mit der Begründung aufgehoben, Videos hätten gezeigt, dass es vor dem Elferpfiff doch einen Kontakt mit Celtic-Keeper Boruc gegeben haben könnte. Keine "offensichtlich falsche Entscheidung" des Schiedsrichters also. Im Zweifel für den Angeklagten sozusagen…

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass in der Regel 5 des FIFA-Regulativs (2009/10) bestimmt wird:
"Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu spielrelevanten Tatsachen sind
endgültig. Dazu gehören auch das Ergebnis des Spiels sowie die Entscheidung
auf „Tor“ oder „kein Tor“."
Im vorliegenden Fall hat der Schiri eine Tatsachenentscheidung getroffen – aber eben eine (laut Berufungsinstanz) nicht offensichtlich, sondern nur möglicherweise falsche, weil er Elfer statt Karte gab.
Natürlich wurde der Elfer durch Eduardos Sperre nicht revidiert (wie es einmal fälschlicherweise ein österreichischer Beglaubigungssenat machen wollte und eine Neuaustragung eines Spieles anordnete; was die Berufungsinstanz aber wieder rückgängig machte), aber auch die nachträgliche Sperre für eine Aktion, die der Schiri sah und darüber eine Tatsachenentscheidung fällte, schien mir sehr fragwürdig zu sein!
Denn eine falsche Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters - und dazu gehört meines Erachtens auch die Entscheidung, keine gelbe oder rote Karte (wegen "diving") zu zeigen - darf grundsätzlich nicht revidiert werden. So will es eben "Regel 5".
Und von dieser, wenn auch nur im Disziplinar-Zusammenhang, abzugehen, ist nicht unproblematisch. Der Tatbestand des Artikel 10 lit c) der UEFA-Rechtspflegeordnung, der praktisch eine Ausnahme von dieser Regel statuiert, muss daher behutsam angewendet werden. Er enthält zwei streng zu prüfende Voraussetzungen:
  • dem Spieler muss VORSÄTZLICHE IRREFÜHRUNG der Offiziellen nachgewiesen werden und
  • deren Entscheidung muss OFFENSICHTLICH falsch gewesen sein.
Dass der Berufungssenat die Eduardo-Strafe aufgehoben hat, ist daher - bei aller Unterstützung für das Anliegen, "diving" und ähnliche Unarten zu unterbinden - aus rechtlichen Gründen durchaus zu begrüßen.

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