Wie nicht anders zu erwarten - die von mir zuletzt vorgebrachten Argumente contra Ex-Manager Curbishley überzeugten mich auch nicht gerade! - wurde heute ein für West Ham unerfreuliches Ergebnis des Schiedsgerichtsverfahrens Alan Curbishley v West Ham United wg. "constructive dismissal" bekannt:
Das Schiedsgericht der englischen Fußball-Manager-Vereinigung erkannte den Austritt von Curbishley aus seinem Vertrag mit West Ham für berechtigt.
Curbishley hatte sich vertraglich die letzte Entscheidung bei Spielerverkäufen vorbehalten. Dass der Klub in der Sommerübertrittszeit 2008 gegen seinen Willen Anton Ferdinand und George McCartney "verkaufte", berechtigte "Curbs" daher zum Austritt aus seinem Vertrag.
Der Entschädigungsbetrag wird noch festgesetzt werden.
Siehe auch: -> Keegan gewinnt ....
Tuesday, 3 November 2009
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